Ich habe finanzielle oder Wohnungsprobleme durch Koronavirus – was tun? Mietzuschüsse, Krediturlaub, Gerichtsvollzieher und andere Fragen

Hat Coronavirus Sie zu Lebensproblemen oder finanziellen Problemen gebracht? Wenn Sie nach Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Rückzahlung des Darlehens, dem Mietvertrag oder der Durchsetzung des Gerichtsvollziehers suchen, finden Sie hier spezifische, bewährte Informationen. Wir erklären, wer von gesetzlichen Krediturlauben profitieren kann, wer Anspruch auf Mietzuschüsse hat und ob der Schuldner während der Pandemie abgeschnitten werden kann. Wir erklären auch, wie sich die Befugnisse des Gerichtsvollziehers aufgrund der Androhung von COVID-19 verändert haben und ob der Eigentümer der mietwohnung während der Pandemie den Vertrag kündigen oder die Miete erhöhen kann.
Kassiert der Gerichtsvollzieher während einer Pandemie Schulden?
Also. Zum Zeitpunkt der Seuchengefahr arbeiten Gerichtsvollzieher auf normaler Basis und können daher auch Vollstreckungsverfahren durchführen. In der Praxis kommt es jedoch während einer Pandemie oft zu Verzögerungen bei der Arbeit der Gerichtsvollzieherkanzleien. Es lohnt sich, daran zu erinnern, dass Geld aus einigen Quellen, m.in. aus dem Anti-Krisen-Schild und der Familie 500 + Programm, kann der Gerichtsvollzieher nicht nehmen.

Kann ein Gerichtsvollzieher während einer Pandemie aus einer Wohnung oder einem Haus vertrieben werden?
Nicht. Während der Zeit der Epidemie Notstand oder Epidemie aufgrund von COVID-19 erklärt, Räumungen aus Wohngebäuden ausgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Urteile nach Artikel 11 des Gesetzes zur Verhütung häuslicher Gewalt – Hausangestellte, die Gewalt gegen Familienmitglieder anwenden, können weiterhin vertrieben werden.

Kann ich mich weigern, den Gerichtsvollzieher wegen der Bedrohung durch coronavirus ins Haus zu lassen?
Nicht. Der Gerichtsvollzieher hat, wie auch vor der Pandemie, das Recht, die Wohnung des Schuldners zu betreten, die Räumlichkeiten und den Haushalt zu durchsuchen usw. Es sollte jedoch den Hygienevorschriften entsprechen (m.in eine Maske haben). Die Befugnisse des Gerichtsvollziehers können in der Zivilprozessordnung überprüft werden.

Kann ich gas-, energie- oder wärmen während einer Pandemie abschneiden, wenn ich im Rückstand bin?
Also. Der gesetzliche Schutz gegen die Abschaltung dieser Medien war ab März 2020 nur für sechs Monate in Kraft. Das Unternehmen muss jedoch stets schriftlich über seine Absicht, die Medien zu beschneiden, mitteilen – der Schuldner hat dann 14 Tage ab dem Tag des Eingangs des Schreibens zur Zahlung der Schuld Zeit.

Kann der Eigentümer der Wohnung während der SARS-CoV-2 Coronavirus-Pandemie den Mietvertrag kündigen?
Also. Derzeit gibt es Standardregeln für die Vermietung und damit für die Beendigung von Verträgen. Der gesetzliche Mieterschutz, der den Vermieter nicht mehr zur Kündigung des Mietvertrages machte, war nur von März bis Ende Juni 2020 in Kraft.

 

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